Gesetzliche Krankenkassen honorieren derzeit keine Leistungen von Heilpraktikern. Die Erstattung privater Krankenversicherungen richtet sich nach Ihren individuellen Versicherungsbedingungen.
Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Versicherung in welchem Umfang Heilpraktikerleistungen übernommen werden.
Auf Wunsch kann meine Leistung gemäß "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker" (GebüH) abgerechnet werden. Diese Rechnung enthält eine vollständige Diagnose, durchgeführte Therapieleistungen sowie die dazugehörigen Gebührenziffern und kann bei Ihrer privaten Versicherung eingereicht werden.
Die Behandlungsdauer beträgt im Regelfall 50 Minuten und
liegt bei ca. 120 €/Behandlung.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren:
Ihre Krankenkasse übernimmt alle Kosten für Ihre ergotherapeutische Behandlung.
Erwachsene über 18 Jahren:
Einen 10%‐igen Eigenanteil pro Behandlung und 10,00€ Rezeptgebühr muss ich Ihnen im Auftrag der Krankenkassen in Rechnung stellen.
Privat Versicherte:
Bei Privatversicherten und Selbstzahlern richtet sich die Honorarvereinbarung an der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh).
Sie erhalten zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung, die Sie gerne zur Abklärung
der Kostenübernahme durch die private Krankenkasse oder Beihilfestelle einreichen können. Nach Rezeptabschluss wird Ihnen der vereinbarte Betrag privat in Rechnung gestellt. Die Rechnung kann bei der
privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden. Die Höhe der Erstattung entnehmen Sie bitte Ihrem PKV Vertrag.
Die Erstattungsansprüche der beihilfeberechtigten Patienten gegenüber den Beihilfestellen richten sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften, die bundesweit von Land zu Land differieren
können. Dadurch kann es im Einzelfall zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung kommen.
Aufgrund der Vielfalt von Versicherungsbedingungen, Tarifen und Beihilfevorschriften kann über die Erstattungshöhe bzw. -Fähigkeit keine Aussage getroffen werden.