Derzeit werden Privatpatienten und gesetzlich Versicherte aller Kassen nach entsprechender ärztlicher Verordnung behandelt. Dies bedeutet: Sie erhalten ambulante Behandlungen (in unserer Praxis) sowie Behandlungen im Rahmen von Haus- oder Klinikbesuchen im Landkreis Dachau und Landkreis Fürstenfeldbruck.
Von Ihrem Arzt erhalten Sie ein Rezept, welches Sie bitte am Anfang der Behandlung vorlegen. Vom Arzt wird im Rezept insbesondere eingetragen: Heilmittel, Anzahl der verordneten Behandlungen, Diagnose sowie Adresse des Patienten.
Die Definition Ergotherapie leitet sich aus dem Griechischen „ergein“ ab – „tätig sein“.
Ziel der ergotherapeutischen Behandlung ist, trotz angeborenen oder erworbenen Einschränkungen, die größtmögliche Selbständigkeit und Handlungsfähigkeit zu erlangen und somit eine Verbesserung der Beschwerden im Alltag, Beruf und der Freizeit zu ermöglichen.